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Auftragsvergabe an Werkstätten für behinderte Menschen
Das Auftragsvolumen des Unternehmens an Werkstätten für behinderte Menschen übersteigt den Betrag der jährlichen Schwerbehindertenabgabe um mindestens das 2,5-fache. Sollte das Unternehmen von der Schwerbehindertenabgabe befreit sein, ist das Kriterium erfüllt, wenn bereits ein Auftrag an eine solche Einrichtung vergeben wurde.
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Ausbildungsbetrieb
Das Kriterium âAusbildungsbetriebâ setzt voraus, dass mindestens 5 Prozent der MitarbeiterInnen Auszubildende sind.
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Barrierefreiheit
Barrierefrei bedeutet, dass KundInnen mit Rollstühlen, Gehhilfen und Kinderwägen die Räumlichkeiten des Unternehmens problemlos erreichen und sich dort frei ohne fremde Hilfe bewegen können.
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Engagement der Unternehmensführung
Zumindest ein Mitglied der Unternehmensführung arbeitet mindestens zwei Stunden pro Monat ehrenamtlich in gemeinnützigen Organisationen mit.
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Gemeinnütziges Engagement während der Arbeitszeit
Das Unternehmen stellt MitarbeiterInnen mindestens zwei Tage pro Jahr frei und ermöglicht es diesen, während der bezahlten Arbeitszeit in gemeinnützigen Projekten mitzuarbeiten.
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Gleichbehandlung
Mit dem Kriterium Gleichbehandlung signalisiert ein Unternehmen, dass es auf Menschen achtet, die strukturell benachteiligt werden. Benachteiligungen aufgrund von Abstammung, Behinderung, Geschlecht, Alter, sexueller Identität und Weltanschauung werden thematisiert und abgebaut. Voraussetzung zur Erfüllung des Kriteriums ist, dass das Unternehmen mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n MitarbeiterIn beschäftigt.
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Hervorragende Arbeitsbedingungen
Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn eins der folgenden Merkmale auf das Unternehmen zutrifft: übergesetzliche Arbeits- oder GesundheitsschutzmaÃnahmen, übertarifliche Entlohnung, ArbeitnehmerInnen werden gleichermaÃen am Gewinn beteiligt (kein Prämienmodell), Ãberstunden verfallen nicht, flexible Arbeitszeiten für Eltern, Formen von Mitarbeitermitbestimmung die über gesetzliche Vorgaben hinausreichen, anonyme Ermittlung der Mitarbeiterzufriedenheit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. In jedem Fall muss das Unternehmen mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n mit einer Arbeitszeit von mindestens 25 Wochenstunden haben.
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Kinderfreundlichkeit
Unternehmen sind kinderfreundlich, wenn sie über Spielmöglichkeiten verfügen, die MitarbeiterInnen sich kinderfreundlich verhalten und die Räume vollständig rauchfrei sind.Wünschenswert sind auÃerdem ein Wickelraum, eine Stillecke und barrierefreie Räumlichkeiten.
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Lieferservice und Hausbesuche
Lieferservice und Hausbesuche meint, dass Produkte an die Haustür geliefert werden oder dass Dienstleistungen (wie Beratungen, Klienten- oder Patientengespräche etc.) auch im Rahmen von Hausbesuchen stattfinden können.
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Lokale Unternehmenskooperation
An lokalen Unternehmenskooperationen beteiligen sich Unternehmen, die Probleme gemeinsam lösen wollen.
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Spenden
Unternehmen müssen mindestens 0,2 Prozent ihres jährlichen Umsatzes spenden und dafür eine gültige Spendenquittung vorweisen können. Sachzuwendung gelten nur, wenn sie nicht vollständig abgeschrieben sind.
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Sponsoring
âSponsoringâ bedeutet, dass ein Unternehmen einer gemeinnützigen Organisation Geld- oder Sachmittel zur Verfügung stellt und diese Organisation im Gegenzug für das Unternehmen wirbt. Der jährliche Wert muss insgesamt 150 Euro überscheiten.
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Umweltfreundlichkeit
Das Unternehmen bezieht Strom über einen Stromtarif, der zu mindestens zwei Dritteln Strom aus erneuerbaren Energieträgern bereitstellt. Wenn dies der Fall ist können Unternehmen weitere Angaben zu der Umweltfreundlichkeit ihres Unternehmens machen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand vom 13.07.2010 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der LokalFairKauf UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "LokalFairKauf") und den teilnehmenden Unternehmen (im folgenden "Inserent"). Entgegenstehenden AGB von Inserenten widerspricht LokalFairKauf. Allgemeine Regelungen § 1 – Leistungen von LokalFairKauf LokalFairKauf ist Herausgeber eines Branchenverzeichnisses, in das sich Inserenten aufnehmen lassen können, die den Ethik-Kodex von LokalFairKauf anerkennen. Das Branchenverzeichnis wird zum einen im Internet unter der Domain "www.lokalfairkauf.de" betrieben (im Folgenden bezeichnet als "Portal"), zum anderen in gedruckter Form herausgegeben ("Print-Version"). Einzelheiten zu den Leistungen von LokalFairKauf ergeben sich aus den ergänzenden Bedingungen innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 2 – Entgelte, Rechnungsstellung (1) Die Aufnahme eines Inserenten in das Portal oder die Print-Version stellt jeweils eine entgeltliche Leistung von LokalFairKauf dar. Die Entgelte ergeben sich aus der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste. Alle von LokalFairKauf genannten Entgelte verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer, soweit nicht im Einzelfall abweichend angegeben. (2) Entgelte, die nach der Preisliste laufzeitabhängig sind, werden mit Beginn der betreffenden Laufzeit im Voraus fällig. Für Leistungen, die auf unbestimmte Zeit erbracht werden sollen, wird das Entgelt für jeweils 12 Monate im Voraus fällig. (3) Der Inserent zahlt nach Rechnungsstellung. LokalFairKauf kann Rechnungen auch per E-Mail übermitteln. Entgelte sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungszugang zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldes, sondern auf dessen Eingang bei LokalFairKauf an. Zahlungen an LokalFairKauf erfolgen ausschließlich unbar und für den Zahlungsempfänger spesenfrei. Schecks werden nicht akzeptiert. (4) Der Inserent kann nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechte können nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. (5) Bei Zahlungsverzug des Inserenten kann LokalFairKauf, unbeschadet weiterer Ansprüche, pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung berechnen, es sei denn, der Inserent kann nachweisen, dass LokalFairKauf kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. § 3 – Haftung für Schäden (1) LokalFairKauf haftet nicht für Vermögensschäden, soweit LokalFairKauf oder ein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Davon unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). (2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. (3) Es obliegt dem Inserenten, nur Kopien von Dateien, Druckvorlagen oder sonstigen Dokumenten oder Datenträgern an LokalFairKauf zu übermitteln, da Verluste bei der Übersendung und Verarbeitung nie völlig auszuschließen sind. Übersandte Sachen, insbesondere Druckvorlagen, werden nicht zurückgesandt, wenn nicht gesondert vereinbart. § 4 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) LokalFairKauf kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen von LokalFairKauf erfordern. Die beabsichtigte Änderung wird LokalFairKauf dem Inserenten spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Inserent nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Andernfalls ist LokalFairKauf berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines weiteren Monats mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Inserenten zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit wird der Inserent in der Ankündigung besonders hingewiesen. (2) LokalFairKauf kann unter Berücksichtigung des Verfahrens nach Absatz 1 auch vereinbarte Bruttoentgelte erhöhen, soweit sich darin enthaltene Steuern oder ggf. behördliche Gebühren nach Vertragsschluss erhöhen oder solche neu eingeführt werden. LokalFairKauf ist andererseits verpflichtet, Bruttoentgelte entsprechend zu senken, wenn darin enthaltene Steuern oder Gebühren nachträglich gesenkt werden oder entfallen. § 5 – Sonstige Bestimmungen (1) Ist der Inserent eine Personenmehrheit, so sind alle beteiligten Personen Gesamtschuldner und -gläubiger der gesamten Leistungen. (2) Der Inserent verpflichtet sich, LokalFairKauf über jede Änderung seiner Kontaktdaten (z.B. Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse) zu benachrichtigen. Unterbleibt eine solche Nachricht, gelten Mitteilungen von LokalFairKauf mit Zusendung an die zuletzt bekannte Anschrift, Faxnummer oder E-Mail als zugegangen. (2) LokalFairKauf erhebt, speichert, verändert und übermittelt zur Bearbeitung personenbezogene Daten. Der Inserent erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. (4) Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von LokalFairKauf, soweit der Inserent Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ergänzende Regelungen für das Online-Branchenverzeichnis § 6 – Inhalt des Online-Branchenverzeichnisses (1) Vertragsgegenstand ist die Nutzung des Portals insofern, als dass der Inserent sein Unternehmen in Text und Bild innerhalb des Portals darstellen und bewerben kann ("Eintrag"). Die Leistung von LokalFairKauf besteht in der Veröffentlichung und Aufrechterhaltung des Eintrags für die vereinbarte Vertragslaufzeit. (2) LokalFairKauf übernimmt die vom Inserenten für seinen Eintrag übermittelten Daten unverändert; eine Prüfung auf inhaltliche, sprachliche oder grammatikalische Richtigkeit oder eine sonstige redaktionelle Bearbeitung schuldet LokalFairKauf nicht, es sei denn, dass der Inserent diese Leistung ausdrücklich beauftragt hat. (3) Während der Vertragslaufzeit kann der Inserent seinen Eintrag selbständig anpassen. Hierzu erhält der Inserent persönliche Zugangsdaten für die Weboberfläche des Portals. (4) Besucher des Portals können Einträge der Inserenten nach Branchen, Namen und geografischer Lage suchen und die zu den gefundenen Inserenten verfügbaren Detailinformationen abrufen. Darüber hinaus steht eine Suche anhand von Kriterien des gesellschaftlichen Engagements der Inserenten zur Verfügung. Für die Besucher ist diese Nutzung des Portals kostenlos. (5) Das Portal wird auf einem Webserver mit einer Verfügbarkeit von 99,5% im Monatsdurchschnitt betrieben. § 7 – Vertragsschluss und Laufzeit (1) Mit der Neuanlage eines Eintrags beantragt der Inserent die Aufnahme dieses Eintrags in das Portal. Der Vertrag zwischen dem Inserenten und LokalFairKauf kommt erst mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens LokalFairKauf zustande. (2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. (3) Endet die Vertragslaufzeit vor Ablauf des bezahlten Zeitraums, erstattet LokalFairKauf das auf den nicht genutzten Zeitraum entfallende anteilige Entgelt. Ein nicht laufzeitabhängiges Entgelt (z.B. einmalig anfallendes Einrichtungsentgelt), wird im Fall einer vom Inserenten erklärten ordentlichen Kündigung nicht erstattet. § 8 – Qualitätsmanagement (1) LokalFairKauf und die Besucher des Portals sind auf die Richtigkeit der Angaben der Inserenten angewiesen. Der Inserent garantiert daher, dass die für seinen Eintrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, insbesondere, dass sein Unternehmen den Ethik-Kodex respektiert und anwendet und die angegebenen Kriterien des gesellschaftlichen Engagements tatsächlich erfüllt. Die Kriterien des gesellschaftlichen Engagements sind während der Vertragslaufzeit jederzeit aktuell zu halten. (2) Der Inserent verpflichtet sich, es LokalFairKauf unverzüglich mitzuteilen, wenn sein Unternehmen am Ethik-Kodex nicht mehr festhält. In diesem Fall können LokalFairKauf und der Inserent den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (§ 7 Abs. 2) kündigen. (3) Um die Qualität der Einträge für Besucher des Portals zu gewährleisten, vereinbaren Inserent und LokalFairKauf folgendes Verfahren zur Qualitätssicherung: Erhält LokalFairKauf einen Hinweis darauf, dass die Angaben des Inserenten nicht zutreffen, kann LokalFairKauf den Inserenten zur Stellungnahme binnen einer vierwöchigen Frist darüber auffordern, inwieweit er den Ethik-Kodex einhält und sein Unternehmen die angegebenen Kriterien des gesellschaftlichen Engagements erfüllt. (4) Reagiert der Inserent auf eine solche Anfrage nicht, kann LokalFairKauf den Eintrag des Inserenten bis zur Klärung ruhend stellen, d.h. den Eintrag gegenüber den Besuchern des Portals ausblenden. Die Daten des Eintrags bleiben auf dem Server von LokalFairKauf gespeichert und können nach Klärung wieder eingeblendet werden. § 9 – Nutzung des Speicherplatzes, bedenkliche Inhalte (1) Der Inserent sichert zu, auf dem ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte abzulegen. Der Inserent darf den Speicherplatz nicht zu vertragsfremden Zwecken missbrauchen. Als Missbrauch gilt zwischen den Parteien insbesondere (a) die Speicherung pornographischer oder jugendgefährdender Werke, (b) die Speicherung von kostenverursachenden Einwahlprogrammen ("Dialern"), (c) die Speicherung von Viren oder ähnlicher Schadsoftware ("Malware") sowie von Programmen, deren Verbreitung nach § 95a Abs. 3 UrhG untersagt ist (Software zur Umgehung eines Kopierschutzes), (d) die Nutzung zum Zwecke der Computersabotage oder des unbefugten Zugriffs auf andere Internet-Hosts (§§ 303a, 303b StGB), sowie vergleichbare Handlungen oder Vorbereitungen dazu, die geeignet sind, für eine rechtswidrige Handlung genutzt zu werden, sowie (e) die Speicherung von Bild-, Video-, Audio-, Text- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte. (2) Der Inserent stellt LokalFairKauf von jeglichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegenüber LokalFairKauf erhebt auf Grund einer Verletzung von Obliegenheiten des Inserenten nach dem vorstehenden Absatz, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einem Verschulden von LokalFairKauf beruht. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die zweckmäßigen Kosten der Anspruchsprüfung und Rechtsverteidigung. Ergänzende Regelungen für das gedruckte Branchenverzeichnis (Print-Eintrag) § 10 – Inhalt der Print-Version, Mediadaten (1) Bei der Print-Version handelt es sich um ein lokal orientiertes Branchenverzeichnis, das für die Nachfrageseite kostenlos erhältlich ist. LokalFairKauf kann parallel oder nacheinander verschiedene Print-Versionen herausgeben, die sich nach Einzugsbereich der Inserenten, Verteilungsbereich des Verzeichnisses, Druckauflage und Erscheinungstermin (insgesamt: "Mediadaten") unterscheiden können. Die Mediadaten werden mit dem Inserenten für die jeweilige Print-Version gesondert vereinbart. (2) Der Inserent kann durch Übermittlung seiner Daten an LokalFairKauf die Aufnahme seines Unternehmens in die Print-Version beantragen. Der Vertrag zwischen dem Inserenten und LokalFairKauf kommt erst mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung seitens LokalFairKauf zustande. (3) LokalFairKauf räumt dem Inserenten ein vertragliches Widerrufsrecht wie folgt ein: Der Inserent kann sich von der Beauftragung eines Print-Eintrags lösen, wenn er seine Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber LokalFairKauf widerruft. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Inserent den Auftrag an LokalFairKauf abschickt; die Frist endet spätestens mit dem Tag des vereinbarten Redaktionsschlusses, auch wenn bis dahin noch keine vier Wochen verstrichen sind. Für die Ausübung ist der Zugang des Widerrufs bei LokalFairKauf entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Absendung. Für nach Redaktionsschluss erteilte Aufträge, die sich auf die laufende Ausgabe beziehen, wird kein Widerrufsrecht gewährt. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. Etwaige vorausgezahlte Entgelte werden dem Inserenten erstattet. § 11 – Druckvorlagen, Urheberrechte, Rechte Dritter (1) Dem Inserenten obliegt die Beistellung von Druckvorlagen in geeigneter Form. Die Mediadaten können insofern Einzelheiten zu Dateiformaten, Auflösungen, Farbräumen usw. enthalten. (2) Es obliegt dem Inserenten sicherzustellen, dass seine Druckvorlage zur zweckentsprechenden Verwendung geeignet ist und der Inserent zur Verwendung aller Text- und Bildinhalte auch berechtigt ist. LokalFairKauf schuldet hier keine tatsächliche oder rechtliche Prüfung. (3) Der Inserent stellt LokalFairKauf von jeglichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegenüber LokalFairKauf erhebt auf Grund einer Verletzung von Obliegenheiten des Inserenten nach dem vorstehenden Absatz, soweit die Inanspruchnahme nicht auf einem Verschulden von LokalFairKauf beruht. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die zweckmäßigen Kosten der Anspruchsprüfung und Rechtsverteidigung. § 12 – Mindestinserentenzahl, vertragliches Rücktrittsrecht (1) Zur Sicherung des Qualitätsanspruchs an das Branchenverzeichnis kann LokalFairKauf in den Mediadaten eine Mindestzahl von Inserenten für eine Print-Version vorsehen. Sofern eine solche Inserentenzahl bis Redaktionsschluss nicht erreicht wurde, darf LokalFairKauf innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Redaktionsschluss durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. (2) Bei Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts nach Absatz 1 hat der Inserent Anspruch auf Rückzahlung des für die Print-Version etwaig vorausgezahlten Entgelts. Darüber hinausgehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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